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Pflegefall absichern, Versorgungslücke schließen.

Bleiben Sie finanziell unabhängig - auch im Pflegefall

Die steigende Lebenserwartung macht eine langfristige Erhaltung der Lebensqualität zu einer zentralen Herausforderung unserer älter werdenden Gesellschaft. Dies gilt vor allem für den Fall der Pflegebedürftigkeit, denn hier geht es neben der Frage der Finanzierung auch um praktische Fragen der Neuorganisation des Lebens.
Doch die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen in der Regel nicht aus, um eine wirklich gute Betreuung im Pflegefall zu bezahlen. Zum Beispiel kann die Versorgungslücke bei stationärer Pflege in Pflegestufe III mehr als 1.800 Euro pro Monat betragen. Wer im Pflegefall seine Lebensqualität erhalten möchte, sollte also rechtzeitig mit einer privaten Pflegeversicherung vorsorgen. AXA geht neue Wege beim Thema Pflege und sichert Sie mit innovativen und kundenorientierten Lösungen ab. 

Pflegevorsorge Flex – die einfache und individuelle Lösung

Ihre Vorteile im Überblick:

Bedarfsgerechte finanzielle Absicherung im Pflegefall

Pflegegeld für jede Pflegestufe individuell versicherbar

Freie Verfügbarkeit über das ausbezahlte Pflegegeld

Beitragsbefreiung im Pflegefall

Keine Wartezeiten

Pflegevorsorge Flex bietet Ihnen einen unkomplizierten und bezahlbaren Einstieg in die private Pflegeversicherung. Lassen Sie sich Ihren maßgeschneiderten Tarif jetzt gleich berechnen.

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Nach welchen Kriterien werden die Pflegestufen festgelegt?

Entsprechend des Hilfebedarfsumfangs werden die Pflegebedürftigen einer von drei Pflegestufen (I, II oder III) zugeordnet. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der jeweiligen Pflegestufe.
Pflegestufe I – erhebliche Pflegebedürftigkeit
Eine erhebliche Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mindestens einmal täglich Hilfebedarf bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) erforderlich ist. Der wöchentliche Zeitaufwand beträgt im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten.
Pflegestufe II – Schwerpflegebedürftigkeit
Eine Schwerpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfebedarf bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) erforderlich ist. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden betragen.
Pflegestufe III – Schwerstpflegebedürftigkeit
Eine Schwerstpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn der Hilfebedarf so groß ist, dass er jederzeit gegeben ist und rund um die Uhr anfällt. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden betragen.